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   BGH, 07.11.1974 - 4 StR 472/74   

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https://dejure.org/1974,2554
BGH, 07.11.1974 - 4 StR 472/74 (https://dejure.org/1974,2554)
BGH, Entscheidung vom 07.11.1974 - 4 StR 472/74 (https://dejure.org/1974,2554)
BGH, Entscheidung vom 07. November 1974 - 4 StR 472/74 (https://dejure.org/1974,2554)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Verlesung von Attesten - Verlesbarkeit von ärztlichen Befunden - Zeugnis - Ärztliches Gutachten

Kurzfassungen/Presse

 
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  • BGH, 19.04.1956 - 4 StR 84/56

    Anforderungen an den Status einer öffentlichen Behörde im Falle eines

    Auszug aus BGH, 07.11.1974 - 4 StR 472/74
    Zunächst kann nicht zweifelhaft sein, daß das Institut für Rechtsmedizin der Universität Frankfurt a.M. eine öffentliche Behörde ist (vgl. BGH VRS 11, 449 ff. und VRS 34, 344).

    Die Annahme des Landgerichts, es handle sich nicht um ein Privatgutachten, sondern um ein vom Leiter des Instituts in dieser seiner amtlichen Eigenschaft erstatteten Behördengutachten, war berechtigt (vgl. BGH, Urteil vom 19. April 1956 - 4 StR 84/56 - bei Dallinger, MDR 1956, 651, 652).

  • BGH, 28.06.1961 - 2 StR 154/61

    Geständnis auf Grund verbotener Vernehmungsmittel - Unverwertbarkeit eines

    Auszug aus BGH, 07.11.1974 - 4 StR 472/74
    Der Grundsatz "in dubio pro reo" gilt insoweit nicht (BGHSt 16, 164 ff).
  • BGH, 22.07.1969 - 1 StR 36/69

    Eventualantrag der Verteidigung auf Anforderung des ärztlichen

    Auszug aus BGH, 07.11.1974 - 4 StR 472/74
    Denn die Beschränkungen, denen nach ständiger Rechtsprechung des Reichsgerichts und des Bundesgerichtshofs die Verlesbarkeit ärztlicher Atteste nach § 256 Abs. 1 StPO unterliegt, gelten nicht für die ein Zeugnis oder Gutachten enthaltenden Erklärungen einer öffentlichen Behörde im Sinne dieser Vorschrift, selbst wenn sie inhaltlich einen ärztlichen Untersuchungsbefund wiedergeben (RG JW 1932, 3773; BGH, Urteil vom 22. Juli 1969 - 1 StR 36/69 - Löwe-Rosenberg, 22. Aufl. Anm. 2 b zu § 256 StPO; KMR, 6. Aufl., Anm. 3 c und 5 zu § 256 StPO).
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